Zahnzusatzversicherung
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Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit.

Besserer Zahnersatz und Leistungen wie ein Privatpatient

Sofortiger Schutz
Keine Gesundheitsfragen
Bis zu 100 % Rückerstattung
Was ist eine Zahn­zusatz­versicherung?
Bei der Zahnzusatzversicherung handelt es sich um eine freiwillige, private Zusatz­versicherung. Diese ergänzt die Leistungen Ihrer gesetzlichen ­Kranken­kasse.
Eine private Zahn­zusatz­versicherung sorgt dafür, dass Ihnen die Kosten für zahn­ärztliche Behandlungen vom Versicherer erstattet werden, die ansonsten gar nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Kranken­kassen übernommen werden. Das kann sowohl kleinere Eingriffe oder Prozeduren betreffen, wie Bleaching oder professionelle Zahn­reinigungen, aber auch kompliziertere und damit auch teurere Maßnahmen, wie z. B. Zahnersatz.
Kosten beim Zahnarzt: So teuer wird es ohne Zahnzusatzversicherung
Beim Zahnarzt kann es schnell teuer werden. Da die gesetzliche Kranken­versicherung lediglich die Basis­behandlung beim Zahnarzt abdeckt, bleibt ein großer Eigen­anteil beim Patienten. Dabei kommt es auf die Be­handlung an sich, aber auch auf Material und Methode an, wie hoch die Gesamt­kosten sind.
Zu den teuersten zahnärztlichen Be­handlungen zählt das Implantat: Bei einem fehlenden Zahn können sich die Kosten eines Ersatzes auf bis zu 3.000 EUR belaufen. Der Fest­zuschuss der gesetzlichen Kranke­nversicherung ohne Bonus­heft beträgt hingegen lediglich 445 EUR. Die Kosten von 2.555 EUR müssen Sie also, ohne eine Zahn­zusatz­versicherung, selbstständig aufbringen.
Bis zu 100 % Rückerstattung:

Die Zahn­zusatz­versicherung reduziert oder übernimmt Ihren gesamten Eigen­anteil, z. B. für Inlays, Implantate, Ver­blendungen, Füllungen, Wurzel- und Parodontose­behandlungen sowie Bleaching. Die NÜRNBERGER kümmert sich nach der Behandlung um die Erstattung der Kosten.

Keine Wartezeiten:

Schließen Sie die Zusatz­versicherung online sofort ab und erhalten Sie sofortigen Versicherungs­schutz - ohne Wartezeit!
Monatlich kündbar: Die Tarife der NÜRNBERGER sind besonders flexibel - kündigen können Sie immer zum Ende des nächsten Monats, nach einer Mindest­laufzeit von einem Jahr.

Schutz in allen Lebens­bereichen:

Die Zahn­tarife bieten Ihnen Vorteile bei allen wichtigen Zahn­behand­lungen wie z. B. Zahn­prophylaxe, Zahnersatz und Zahn­implantate bis hin zur Kiefer­orthopädie und schmerzstillenden Be­handlungen.

Ab wann erhalte ich Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung?
Die Tarife haben keine Wartezeiten, Sie erhalten daher sofort Leistungen.
Generell sind diese in den ersten Versicherungsjahren auf bis zu 4.000 EUR begrenzt. Ab dem 5. Versiche­rungsjahr (VJ) und bei Unfall ent­fallen die Begren­zungen.
*Komfort 80: Im ersten VJ erstatten wir maximal 800 EUR, in den ersten 2 VJ 1.600 EUR, in den ersten 3 VJ 2.400 EUR und in den ersten 4 VJ 3.200 EUR.
*Komfort 90: Im ersten VJ erstatten wir maximal 900 EUR, in den ersten 2 VJ 1.800 EUR, in den ersten 3 VJ 2.700 EUR und in den ersten 4 VJ 3.600 EUR.
*Komfort 100: Im ersten VJ erstatten wir maximal 1.000 EUR, in den ersten 2 VJ 2.000 EUR, in den ersten 3 VJ 3.000 EUR und in den ersten 4 VJ 4.000 EUR.
Wie erfolgt die Abrechnung, wenn ich z. B. Zahnersatz brauche?
Sie erhalten von Ihrem Zahnarzt eine detaillierte Rechnung, die Ihren Eigenanteil aufführt. Diese senden Sie an unsere Leistungs­abteilung:
NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
KV-Leistung
90346 Nürnberg

Reichen Sie die Rechnung ganz einfach und unkompliziert über die EasyScan-App ein.
Die EasyScan-App laden Sie einfach im App Store oder bei Goolge Play herunter.
Wann zahlt die Zahnzusatz­versicherung nicht?
Für bereits vor Vertragsabschluss angeratene oder bereits begonnene Zahn- oder kiefer­orthopädische Behandlungen leisten wir nicht. Auch nicht für Zähne, die bereits vor Ver­trags­abschluss fehlen, aber noch nicht ersetzt sind. Im Basis-Tarif können fehlende Zähne gegen einen Risikozuschlag mitversichert werden. Schreiben Sie uns dazu an: info@krankentarif.de
Wird auch gezahlt, wenn mein Zahnarzt keine Kassenzulassung hat?
Die Komfort-Tarife leisten auch für die Behandlung bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung (Privatärzten). Viele Mit­bewerber ziehen hier einen prozentualen Betrag ab - die NÜRNBERGER Zahnzusatzversicherung hingegen leistet in vollem Umfang.
Wird auch gezahlt, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung erbringt?
Die Komfort-Tarife unserer Zahnzusatzversicherung zahlen auch ohne Vorleistung der GKV. Beim Basis-Tarif dagegen ist eine Vorleis­tung der GKV erforderlich.
Ich bekomme demnächst eine Brücke. Kann ich bei Ihnen jetzt noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen und sind die Kosten dann gedeckt?
In diesem Fall könnten wir Ihre Kos­ten leider nicht übernehmen, da der Versicherungsfall schon eingetreten ist (bzw. Ihnen bekannt war), bevor Sie die Versicherung bei uns ab­geschlos­sen haben. Aber alles was in der Zukunft passiert!
Muss ich einen Heil- und Kosten­plan vor jeder Behandlung ein­reichen?
Nein. Erst ab einem Rechnungs­betrag von 2.000 EUR sollten Sie rechtzeitig vor Behandlungs­beginn einen Heil- und Kostenplan ein­rei­chen. Die Kos­ten für das Erstellen des Plans tragen wir.